Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Lehrgänge und individuelle Schießausbildung
DEFENCETEC Enterprises
Version 1.1 – Stand: August 2026
Diese AGB gelten für Verträge über die auf dieser Website dargestellten Lehrgänge und die individuelle Schießausbildung. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Buchungsangebot haben Vorrang.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über folgende Leistungen von Kevin Balzer, handelnd unter der Bezeichnung DEFENCETEC Enterprises, Borkstraße 15–15a, 48163 Münster, nachfolgend „DEFENCETEC“:
- Waffensachkunde für Berufswaffenträger,
- Waffensachkunde für Sportschützen,
- Qualifizierungslehrgang zur verantwortlichen Aufsichtsperson (Standaufsicht / Schießleiter),
- individuelle Schießausbildung,
- hiermit zusammenhängende Prüfungen, Nachprüfungen und vereinbarte Zusatzleistungen.
- Die Leistungen können gegenüber Verbrauchern, Unternehmern, Vereinen, Behörden, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und sonstigen Organisationen erbracht werden.
- Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Abweichende oder ergänzende Individualvereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn DEFENCETEC ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Leistungsgegenstand
- Art, Umfang, Termin, Ort und Preis der Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und dem individuellen Buchungsangebot.
- Die Waffensachkundelehrgänge dienen der Vermittlung und Prüfung der Sachkunde. Der erfolgreiche Sachkundenachweis ersetzt keine waffenrechtliche Erlaubnis zum Erwerb, Besitz oder Führen von Waffen und Munition.
- DEFENCETEC schuldet eine fachgerechte Durchführung der vereinbarten Ausbildung, jedoch keinen bestimmten Lernerfolg, kein Bestehen einer Prüfung und keine behördliche Erlaubnis oder Anerkennung auf Seiten des Teilnehmers.
- Bei der individuellen Schießausbildung werden Ausbildungsziel, Dauer, Schießstätte, eingesetzte Waffen, Munition und sonstige Leistungen individuell vereinbart.
- Sachlich erforderliche und für den Kunden zumutbare Änderungen bei Ablauf, Unterrichtsreihenfolge, Ausbildern, Räumen oder Schießstätten bleiben vorbehalten, sofern der Gesamtcharakter und das Ausbildungsziel der gebuchten Leistung gewahrt bleiben.
§ 3 Anfrage, Buchungsangebot und Vertragsschluss
- Angaben auf der Website, Terminübersichten und Kontaktmöglichkeiten stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Eine Anfrage per E-Mail oder Telefon ist unverbindlich.
- Nach Prüfung der Anfrage übersendet DEFENCETEC dem Kunden ein individuelles Buchungsangebot. Dieses enthält mindestens die gebuchte Leistung, den Termin beziehungsweise Leistungszeitraum, den Preis, die Zahlungsfrist und die für den Vertrag maßgeblichen Unterlagen.
- Das Buchungsangebot ist, sofern darin nichts anderes angegeben ist, sieben Kalendertage ab Ausstellungsdatum gültig.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der vollständige im Buchungsangebot ausgewiesene Betrag innerhalb der Angebotsfrist auf dem angegebenen Konto eingeht. Erst mit vollständigem Zahlungseingang ist der Teilnehmerplatz verbindlich reserviert.
- Geht die Zahlung nicht fristgerecht und vollständig ein, erlischt das Buchungsangebot. Ein Anspruch auf Freihaltung des Platzes besteht dann nicht.
- Abweichende Vertragsschlüsse bedürfen einer ausdrücklichen individuellen Vereinbarung.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung unverzüglich auf erkennbare Fehler zu prüfen und DEFENCETEC Abweichungen ohne schuldhaftes Zögern mitzuteilen.
§ 4 Preise, Umsatzsteuer und Zahlung
- Gegenüber Verbrauchern ausgewiesene Preise sind Gesamtpreise. Bei individuell kalkulierten Leistungen ergibt sich der Gesamtpreis aus dem Buchungsangebot.
- Für die Waffensachkundelehrgänge gelten derzeit folgende Preise pro Teilnehmer:
- Berufswaffenträger: 440 Euro,
- Sportschützen: 300 Euro.
- Die Waffensachkundelehrgänge werden auf Grundlage des Bescheids vom 05.09.2007, Aktenzeichen 63.1.4-411/07, umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG abgerechnet.
- Im Preis eines Waffensachkundelehrgangs sind, soweit im Buchungsangebot nicht ausdrücklich ergänzend vereinbart, der vollständige Präsenzunterricht, alle erforderlichen Lehrgangsunterlagen und Lehr- und Lernmaterialien, die Bereitstellung der für Ausbildung und Prüfung benötigten Kurz- und Langwaffen, die erforderliche Munition, die Schießstandgebühren, die reguläre schriftliche Erstprüfung, die reguläre praktische Erstprüfung und das Prüfungszeugnis nach bestandener Prüfung enthalten.
- Die Nachprüfung des schriftlichen Prüfungsteils kostet 75 Euro. Die Nachprüfung des praktischen Prüfungsteils kostet 75 Euro. Diese Leistungen sind umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG.
- Der Qualifizierungslehrgang zur verantwortlichen Aufsichtsperson (Standaufsicht / Schießleiter) kostet derzeit 180 Euro pro Teilnehmer. Gegenüber Verbrauchern ist dies der angegebene Gesamtpreis. Die Leistung ist umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG.
- Die individuelle Schießausbildung wird nach Dauer, Ort, Teilnehmerzahl, Schießstätte, Waffen, Munition, Reiseaufwand und weiteren vereinbarten Leistungen individuell kalkuliert.
- Zahlungen erfolgen ausschließlich per Banküberweisung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der vollständige Zahlungseingang bei DEFENCETEC.
- Bei kurzfristigen Buchungen kann eine Teilnahme nur nach individueller Abstimmung und rechtzeitigem vollständigem Zahlungseingang erfolgen.
§ 5 Teilnahmevoraussetzungen und Nachweise
- Soweit im Buchungsangebot keine abweichenden oder zusätzlichen Voraussetzungen genannt sind, gelten für die Teilnahme an den Lehrgängen insbesondere folgende Voraussetzungen:
- Vollendung des 18. Lebensjahres,
- gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Für beide Waffensachkundelehrgänge sind Deutschkenntnisse in Wort und Schrift mindestens auf Niveau B2 erforderlich. Dies ist eine Teilnahmevoraussetzung von DEFENCETEC, damit Unterricht, Sicherheitsunterweisungen und Prüfung sicher absolviert werden können.
- Für den Lehrgang Waffensachkunde für Berufswaffenträger ist kein bereits bestehendes Arbeitsverhältnis im Bewachungsgewerbe erforderlich. Eine angestrebte künftige berufliche Tätigkeit kann zugrunde gelegt werden.
- Für den Lehrgang Waffensachkunde für Sportschützen ist keine bestehende Mitgliedschaft in einem Schützenverein oder Schießsportverband erforderlich.
- Voraussetzung für den Qualifizierungslehrgang zur verantwortlichen Aufsichtsperson ist eine vorhandene Waffensachkunde nach § 7 WaffG für Kurz- und Langwaffen.
- Der Teilnehmer hat die erforderlichen Nachweise spätestens zu dem von DEFENCETEC mitgeteilten Zeitpunkt vorzulegen. Ein gültiges Ausweisdokument ist spätestens zu Lehrgangsbeginn im Original vorzulegen.
- Ausweiskopien, waffenrechtliche Dokumente oder sonstige sensible Nachweise dürfen nicht unaufgefordert per unverschlüsselter E-Mail übermittelt werden. DEFENCETEC stimmt bei Bedarf einen geeigneten Übertragungsweg ab.
- Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben verantwortlich. Werden Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt oder erforderliche Nachweise nicht rechtzeitig erbracht, kann die Teilnahme abgelehnt werden. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt; im Übrigen gelten die Regelungen über Stornierung und Nichtteilnahme.
§ 6 Termine, Unterrichtsorte und Anreise
- Verbindlich sind die im Buchungsangebot und in der Buchungsbestätigung genannten Termine, Uhrzeiten und Orte.
- Der theoretische Unterricht findet regelmäßig in den Räumlichkeiten von DEFENCETEC, Borkstraße 15–15a, 48163 Münster, statt. Gruppenlehrgänge und individuell vereinbarte Leistungen können an anderen geeigneten Orten durchgeführt werden.
- Für praktische Ausbildung und Prüfungen können unterschiedliche geeignete Schießstätten genutzt werden. Der konkrete Ort wird den Teilnehmern mitgeteilt.
- Die An- und Abreise zum Unterrichtsort und zur jeweiligen Schießstätte erfolgt eigenverantwortlich und auf eigene Kosten. Ein Transfer zwischen Unterrichtsort und Schießstätte ist nicht Bestandteil des Waffensachkundelehrgangs, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes individuell vereinbart ist.
- Teilnehmer haben rechtzeitig zu erscheinen. Verspätungen können dazu führen, dass vorgeschriebene Ausbildungsanteile nicht vollständig absolviert werden können.
§ 7 Teilnehmerzahl und Durchführung
- Für die Waffensachkundelehrgänge gilt grundsätzlich eine Mindestteilnehmerzahl von sechs und eine Höchstteilnehmerzahl von zwölf Personen.
- Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder kann die Veranstaltung aus einem anderen wichtigen Grund nicht wie geplant durchgeführt werden, kann DEFENCETEC einen Ersatztermin anbieten oder die Veranstaltung absagen.
- DEFENCETEC wird vorrangig eine kostenfreie Umbuchung auf einen Ersatztermin anbieten. Ist kein zumutbarer Ersatztermin verfügbar oder möchte der Kunde den angebotenen Ersatztermin nicht wahrnehmen, wird ein bereits gezahlter Preis für die ausgefallene Leistung erstattet.
- Für den Qualifizierungslehrgang zur verantwortlichen Aufsichtsperson und die individuelle Schießausbildung gelten die im Buchungsangebot vereinbarten Teilnehmerzahlen.
§ 8 Anmeldefristen und behördliche Abstimmungen
- Anmeldungen zu Waffensachkundelehrgängen sind grundsätzlich bis spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn möglich.
- Spätere Anmeldungen, Änderungen oder Teilnehmerwechsel können nur geprüft werden, wenn die erforderliche Abstimmung mit der zuständigen Behörde noch möglich ist. Ein Anspruch auf nachträgliche Aufnahme oder Änderung besteht nicht.
- Soweit für die Durchführung oder Prüfung gesetzlich erforderliche Teilnehmerdaten an zuständige Behörden übermittelt werden müssen, erfolgt dies im erforderlichen Umfang. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und den Informationen zur jeweiligen Veranstaltung.
§ 9 Sicherheits- und Verhaltenspflichten
- Den Anweisungen der Lehrgangsleitung, der Ausbilder, Prüfer und verantwortlichen Aufsichtspersonen ist jederzeit Folge zu leisten.
- Teilnehmer dürfen nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen die sichere Teilnahme beeinträchtigenden Substanzen stehen.
- Eigene Waffen oder Munition dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher Abstimmung und unter Einhaltung sämtlicher rechtlicher und organisatorischer Vorgaben mitgebracht werden.
- Foto-, Video- und Tonaufnahmen sind nur mit vorheriger Zustimmung von DEFENCETEC und der betroffenen Personen zulässig.
- Bei einer konkreten Gefährdung, schwerwiegenden Sicherheitsverstößen, aggressivem Verhalten, Täuschungsversuchen oder wiederholter Nichtbefolgung von Anweisungen darf DEFENCETEC den Teilnehmer vorübergehend oder dauerhaft von der weiteren Teilnahme ausschließen.
- Hat der Teilnehmer den Ausschluss zu vertreten, bleibt der Vergütungsanspruch nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bestehen; ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Belegung sind anzurechnen. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Anspruch besteht.
§ 10 Prüfungen, Nachprüfungen und Nachweise
- Die Waffensachkundelehrgänge schließen mit einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung ab. Grundlegende fachliche Rückfragen während des praktischen Prüfungsgeschehens sind Bestandteil des praktischen Prüfungsteils und bilden keine eigenständige dritte Prüfung.
- Einzelheiten zu Prüfungsumfang, Bewertung und Bestehen richten sich nach den für den anerkannten Lehrgang geltenden Vorgaben und den vorab mitgeteilten Prüfungsbedingungen.
- Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, muss nur dieser Teil beim nächsten verfügbaren Termin wiederholt werden. Die Nachprüfung des schriftlichen Prüfungsteils kostet 75 Euro; die Nachprüfung des praktischen Prüfungsteils kostet 75 Euro.
- Ein Prüfungszeugnis wird nach erfolgreichem Abschluss aller erforderlichen Prüfungsteile ausgestellt.
- Der Lehrgang zur verantwortlichen Aufsichtsperson ist ein Qualifizierungs- und Unterweisungslehrgang. Nach vollständiger Teilnahme und Erfüllung der Voraussetzungen erhalten die Teilnehmer einen Aufsichtsausweis und einen registrierten Stempel mit individueller Nummer.
- Aufsichtsausweis und Stempel sind keine behördlichen Ausweisdokumente und ersetzen keine gesetzlich oder behördlich erforderliche Bestellung, Anzeige, Erlaubnis oder sonstige Voraussetzung.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
- Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
- Das Widerrufsrecht und sonstige zwingende Verbraucherrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
- Soll auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung begonnen werden, gelten die gesetzlichen Regelungen zum Wertersatz und zum möglichen Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Leistungserbringung.
- Unternehmern steht das gesetzliche Verbraucherwiderrufsrecht nicht zu.
§ 12 Stornierung, Ersatzteilnehmer und Erkrankung
- Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.
- Eine Stornierung nach Ablauf eines gesetzlichen Widerrufsrechts oder bei Verträgen ohne Widerrufsrecht ist in Textform, insbesondere per E-Mail, zu erklären.
- Kann der Kunde eine gebuchte Leistung aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht wahrnehmen, kann DEFENCETEC die vereinbarte Vergütung verlangen. Anzurechnen sind jedoch ersparte Aufwendungen sowie dasjenige, was DEFENCETEC durch eine anderweitige Belegung erzielt oder zu erzielen böswillig unterlässt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Anspruch überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe besteht.
- Ein geeigneter Ersatzteilnehmer kann nach vorheriger Zustimmung von DEFENCETEC kostenfrei benannt werden, sofern dieser sämtliche Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Bei Waffensachkundelehrgängen muss die Benennung grundsätzlich spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn erfolgen. Spätere Änderungen stehen unter dem Vorbehalt der behördlichen Abstimmung.
- Bei nachgewiesener Erkrankung wird einmalig eine kostenfreie Umbuchung auf den nächsten verfügbaren Termin desselben Lehrgangs ermöglicht. Voraussetzung ist, dass DEFENCETEC unverzüglich über die Verhinderung informiert wird und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder ein ärztliches Attest zeitnah vorgelegt wird. Eine Diagnose muss nicht mitgeteilt werden.
- Bei einer krankheitsbedingten Umbuchung erfolgt keine Auszahlung des Lehrgangspreises. Der bereits gezahlte Betrag wird vollständig auf den Ersatztermin angerechnet.
- Die kostenfreie krankheitsbedingte Umbuchung kann pro ursprünglicher Buchung nur einmal in Anspruch genommen werden. Für eine erneute Verhinderung gelten die allgemeinen Regelungen dieses Paragraphen.
- Bei Nichterscheinen oder Abbruch durch den Teilnehmer besteht kein automatischer Anspruch auf Erstattung. Absatz 3 gilt entsprechend.
§ 13 Änderungen oder Absage durch DEFENCETEC
- DEFENCETEC kann eine Veranstaltung aus wichtigem Grund verlegen, ändern oder absagen. Wichtige Gründe sind insbesondere das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Erkrankung oder Ausfall eines erforderlichen Ausbilders oder Prüfers, Nichtverfügbarkeit einer Schießstätte, behördliche Maßnahmen, Sicherheitsgründe oder Ereignisse höherer Gewalt.
- DEFENCETEC informiert die Kunden so früh wie möglich und bietet nach Möglichkeit einen geeigneten Ersatztermin an.
- Wird die Veranstaltung ohne zumutbaren Ersatztermin abgesagt oder nimmt der Kunde den angebotenen Ersatztermin nicht wahr, wird der auf die ausgefallene Leistung entfallende bereits gezahlte Betrag erstattet.
- Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder Verdienstausfallkosten, bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von DEFENCETEC oder soweit zwingendes Recht etwas anderes bestimmt.
§ 14 Haftung von DEFENCETEC
- DEFENCETEC haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Beschäftigten, Ausbilder, Prüfer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DEFENCETEC.
§ 15 Verantwortlichkeit des Teilnehmers
- Der Teilnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm schuldhaft verursachte Schäden an Waffen, Ausrüstung, Räumen, Schießstätten oder sonstigem Eigentum.
- Überlassene Gegenstände sind sorgfältig zu behandeln und nach Aufforderung vollständig zurückzugeben.
- Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der ihn persönlich betreffenden waffenrechtlichen, transportrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Vorgaben verantwortlich, wenn er eigene Waffen oder Munition mitbringt.
§ 16 Unterrichtsmaterialien und Aufzeichnungen
- Unterrichtsmaterialien dürfen ausschließlich für persönliche Ausbildungszwecke genutzt werden.
- Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung, Verkauf oder öffentliche Zugänglichmachung sind ohne vorherige Zustimmung von DEFENCETEC nicht zulässig, soweit keine gesetzliche Erlaubnis besteht.
- Prüfungsfragen, Musterlösungen und interne Prüfungsunterlagen dürfen nicht aufgezeichnet, vervielfältigt oder weitergegeben werden.
§ 17 Datenschutz und Kommunikation
- Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze und entsprechend der Datenschutzerklärung verarbeitet.
- Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich per E-Mail oder Telefon. Für sensible Unterlagen kann ein geeigneter gesicherter Übertragungsweg abgestimmt werden.
- Der Kunde hat Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.
§ 18 Verbraucherstreitbeilegung
DEFENCETEC Enterprises ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Bei Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers nicht entzogen werden.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Münster ausschließlicher Gerichtsstand. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, soweit die Vereinbarung gesetzlich zulässig ist.
§ 20 Schlussbestimmungen
- Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss übermittelte Fassung dieser AGB.
- Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
- Vertragssprache ist Deutsch.