Kurz beantwortet
Häufige Fragen
Antworten zu Anerkennung, Teilnahme, Anmeldung, Prüfung und Lehrgangsort.
FAQ
Vor der Anfrage wissen, was zählt
Die Antworten dienen der allgemeinen Orientierung und sind keine Rechtsberatung. Jede Anfrage ist unverbindlich; maßgeblich sind das individuelle Buchungsangebot und die jeweils zuständige behördliche Entscheidung.
Ist der Lehrgang staatlich anerkannt?
Ja. DEFENCETEC bietet staatlich anerkannte Waffensachkundelehrgänge nach § 7 WaffG an.
Gilt der Lehrgang bundesweit?
Der Lehrgang ist bundesweit anerkannt. Die konkrete Verwendbarkeit des Nachweises hängt vom jeweiligen waffenrechtlichen Bedürfnis und Verfahren ab.
Werden Kurz- und Langwaffen abgedeckt?
Ja. Die Lehrgänge behandeln Kurz- und Langwaffen.
Ist Munition Bestandteil der Sachkunde?
Munition wird im fachlichen Zusammenhang der Sachkunde behandelt. Der konkrete Lehrplan wird im Präsenzlehrgang erläutert.
Benötige ich für den Waffensachkundelehrgang eine eigene Waffe?
Nein. Die für Ausbildung und Prüfung erforderlichen Kurz- und Langwaffen sowie die benötigte Munition werden durch DEFENCETEC bereitgestellt. Eigene Waffen dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher Abstimmung mitgebracht werden.
Muss ich bereits in einem Schützenverein sein?
Nein. Für die Teilnahme am Sportschützenlehrgang ist keine bestehende Vereinsmitgliedschaft erforderlich.
Muss ich bereits im Sicherheitsgewerbe arbeiten?
Nein. Der Berufswaffenträgerlehrgang kann auch besucht werden, wenn eine spätere Tätigkeit mit Waffen im Bewachungs- oder Sicherheitsbereich angestrebt wird.
Welche Voraussetzungen gelten?
Für beide Waffensachkundelehrgänge sind Volljährigkeit, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie Deutschkenntnisse in Wort und Schrift mindestens auf Niveau B2 erforderlich. Diese Deutschkenntnisse sind eine Teilnahmevoraussetzung von DEFENCETEC. Eine Teilnahme ersetzt keine behördliche Erlaubnis zum Erwerb, Besitz oder Führen einer Waffe.
Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
Erforderliche Unterlagen werden nach persönlicher Abstimmung mitgeteilt. Bitte senden Sie bei der ersten Kontaktaufnahme keine sensiblen Nachweise per E-Mail.
Was passiert, wenn ich einen Prüfungsteil nicht bestehe?
Nur der nicht bestandene Prüfungsteil wird beim nächsten verfügbaren Termin nachgeprüft.
Was kostet eine Nachprüfung?
Nachprüfung des schriftlichen Prüfungsteils: 75 €. Nachprüfung des praktischen Prüfungsteils: 75 €. Beide Beträge sind gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG umsatzsteuerbefreit.
Ist ein Transfer zur Schießstätte im Lehrgangspreis enthalten?
Nein. Die Teilnehmer organisieren die An- und Abreise zum Unterrichtsort und zur jeweiligen Schießstätte selbst. Ein Transfer zwischen den Standorten ist nicht Bestandteil des Lehrgangs.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Ihre Anfrage ist unverbindlich. Anschließend erhalten Sie ein individuelles Buchungsangebot. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung binnen sieben Kalendertagen. Über die Website erfolgt keine Zahlung.
Wann ist mein Platz verbindlich gebucht?
Der Vertrag kommt durch den vollständigen Zahlungseingang innerhalb der Angebotsfrist zustande. Erst dann ist der Teilnehmerplatz verbindlich reserviert. Maßgeblich ist das individuelle Buchungsangebot.
Gibt es Gruppenlehrgänge?
Anfragen für Gruppen werden individuell geprüft. Bei der individuellen Schießausbildung sind neben dem Schwerpunkt Einzeltraining auch Gruppen möglich.
Wo findet der Lehrgang statt?
Die Waffensachkundelehrgänge finden als Präsenzlehrgänge in Münster statt. Die konkreten organisatorischen Angaben folgen mit den Lehrgangsunterlagen.
Was ist der Unterschied zwischen Waffensachkunde und Standaufsicht?
Die Waffensachkunde weist die erforderliche Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition nach. Der Standaufsichtslehrgang vermittelt Kenntnisse für die verantwortliche Beaufsichtigung des Schießbetriebs. Diese allgemeine Einordnung ist keine Rechtsberatung.
Welche Voraussetzung gilt für den Standaufsichtslehrgang?
Voraussetzung ist eine vorhandene Waffensachkunde nach § 7 WaffG, die Kurz- und Langwaffen umfasst.
Was erhalte ich nach dem Standaufsichtslehrgang?
Nach vollständiger Teilnahme am Qualifizierungslehrgang erhalten Sie einen Aufsichtsausweis und einen registrierten Stempel mit individueller Nummer. Diese Nachweise ersetzen keine behördliche Erlaubnis.
Ist der Lehrgang auch für die Beaufsichtigung von Berufswaffenträgern geeignet?
Ja. Der Lehrgang behandelt zusätzlich die für bewaffnete Wach- und Sicherungsdienste relevanten Anforderungen der DGUV Vorschrift 23 sowie die Dokumentation regelmäßiger Schießübungen.